Zum 1. August 2019 tritt in Rheinland-Pfalz die aktualisierte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Freiwillige Feuerwehren in Kraft. Auch zentrale Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit stehen verstärkt im Fokus.
DGUV Vorschrift 49
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2019 beschlossen:
- Die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren (GUV-V C53)“ mit Ablauf des 31.07.2019,
- die Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)“
sowie die dazu ergangene DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ mit Wirkung vom
01. August 2019.
Die Außerkraftsetzung sowie die Inkraftsetzungen dieser Vorschriften bedürfen gem. § 18 Abs. 2 Satz 3 SGB VII der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat auf Antrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz die erforderlichen Genehmigungen unter dem Aktenzeichen 80 104-9 am 29. Juli 2019 erteilt.
Die genehmigte Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)“ sowie die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ werden hiermit nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 der Satzung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz öffentlich bekannt gemacht.
Der Geschäftsführer
Manfred Breitbach
Direktor