Voraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/-frau. (Grundausbildungslehrgang, 2-jähriger Ausbildungs- und Übungsdienst in der örtlichen Feuerwehreinheit)
Ausbildungsziel:
Der/die Teilnehmer/in muss lernen, als Führer/in eines Trupps innerhalb einer Staffel oder Gruppe fachlich richtig und selbstständig nach Auftrag zu handeln
Dauer des Lehrgangs:
mindestens 35 Stunden
Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt
Lehrgangsabschluss:
theoretische und praktische Prüfung
Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Wehrleiter und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Brennen und Löschen
- Gefahren der Einsatzstelle
- Löscheinsatz (UVV)
- Vorbeugender Brandschutz
- Technischer Hilfeleistungseinsatz (UVV)
- Fahrzeugkunde
- Gefährliche Stoffe und Güter
- Rettung
Ausbilder- und Teilnehmerheft:
Ausbilderheft, trfue_ausbilderheft_05-10