Grundausbildung

bschlauchdgerolltVoraussetzung:
Eignung für den Feuerwehrdienst. Mindestalter 16 Jahre

Ausbildungsziel:
Der/die Teilnehmer/in muss lernen, grundlegende Tätigkeiten innerhalb einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps ausüben zu können (Arbeiten mit feuerwehrtechnischem Grundgerät)

Dauer des Lehrgangs:
mindestens 70 Stunden feuerwehrtechnische Ausbildung und davon 16 Stunden Erste-Hilfe Ausbildung

Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt

Anmerkung:
Der Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang soll zu Beginn der Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst durchgeführt werden. Die Ausbildung zum/zur Truppmann/-frau erfolgt in der eigenen Einheit und ist erst dann abgeschlossen, wenn dieser Grundausbildungslehrgang und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst absolviert wurde

Lehrgangsabschluss:
theoretische und praktische Prüfung

Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Wehrleiter und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt

Ausbildungsinhalte:

  1. Rechtsgrundlagen und Organisation
  2. Brennen und Löschen
  3. Löscheinsatz
  4. Allgemeines taktisches Wissen
  5. Vorbeugender Brand-Gefahrenschutz
  6. Technischer Hilfeleistungseinsatz
  7. Fahrzeugkunde
  8. Gefährliche Stoffe und Güter
  9. Rettung
  10. Besondere Ausbildung/ Information im Rahmen der Erweiterung des Katastrophenschutzes

Ausbilder- und Teilnehmerheft:
Ausbilderheft, tm-t1-ausbilderheft_05-2010trm2_ausbilderheft
Tafelbilder, tafelbilder
Bildsymbole, bildsymbole-fwdv-3
Teilnehmerheft