Voraussetzung:
Eignung für den Feuerwehrdienst. Mindestalter 16 Jahre
Ausbildungsziel:
Der/die Teilnehmer/in muss lernen, grundlegende Tätigkeiten innerhalb einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps ausüben zu können (Arbeiten mit feuerwehrtechnischem Grundgerät)
Dauer des Lehrgangs:
mindestens 70 Stunden feuerwehrtechnische Ausbildung und davon 16 Stunden Erste-Hilfe Ausbildung
Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt
Anmerkung:
Der Feuerwehr-Grundausbildungslehrgang soll zu Beginn der Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst durchgeführt werden. Die Ausbildung zum/zur Truppmann/-frau erfolgt in der eigenen Einheit und ist erst dann abgeschlossen, wenn dieser Grundausbildungslehrgang und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst absolviert wurde
Lehrgangsabschluss:
theoretische und praktische Prüfung
Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Wehrleiter und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt
Ausbildungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Brennen und Löschen
- Löscheinsatz
- Allgemeines taktisches Wissen
- Vorbeugender Brand-Gefahrenschutz
- Technischer Hilfeleistungseinsatz
- Fahrzeugkunde
- Gefährliche Stoffe und Güter
- Rettung
- Besondere Ausbildung/ Information im Rahmen der Erweiterung des Katastrophenschutzes
Ausbilder- und Teilnehmerheft:
Ausbilderheft, tm-t1-ausbilderheft_05-2010, trm2_ausbilderheft
Tafelbilder, tafelbilder
Bildsymbole, bildsymbole-fwdv-3
Teilnehmerheft