Voraussetzung:
Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung
Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Atemschutztauglich nach Grundsatz G 26/3
Mindestalter 18 Jahre
Kein Bartträger
Bei Brillenträgern – Beschaffung einer Maskenbrille, für die in der Feuerwehreinheit übliche Atemschutzmaske
Mitglied des Gefahrstoffzuges
Ausbildungsziel:
Arbeiten unter den erschwerten Bedingungen des CSA
Anmerkung:
Die erweiterte Ausbildung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen wird für Mitglieder des Gefahrstoffzuges angeboten
Dauer des Lehrgangs:
mindestens 16 Stunden
Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt
Lehrgangsabschluss:
praktische Prüfung
Praktische Prüfung ist die Atemschutzübungsstrecke.
Bei Übungsabbruch eines Teilnehmers ist die praktische Prüfung als „nicht Bestanden“ zu betrachten
Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Leiter des Gefahrstoffzugs und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt
Ausbildungsinhalte:
- Chemikalienschutzanzüge (CSA)
- Belastung, Gefährdung und Einsatzgrenzen des CSA-Trägers
- Dekontamination von CSA
- Einsatzgrundsätze
- Einsatzgrundsätze des CSA-Trägers
- Atemschutzüberwachung beim CSA-Einsatz
- Verhalten des CSA-Trägers in Notsituationen
- Praktische Anwendung in Stationen
- Übungen zur Gewöhnung/Orientierung und Verständigung
- Aufbau einer Not-Dekon-Stelle
- Übung unter Einsatzbedingung inkl. einer Not-Dekon-Stelle
Ausbilder- und Teilnehmerheft:
Ausbilderheft Stand 10/2004, csa_agt_ausbilderheft_0410
Teilnehmerheft Stand 10/2004, csa_agt_teilnehmerheft_0410