Voraussetzung:
Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung
Atemschutztauglich nach Grundsatz G 26
Mindestalter: 18 Jahre
Kein Bartträger
Bei Brillenträgern – Beschaffung einer Maskenbrille, für die in der Feuerwehreinheit übliche Atemschutzmaske
Ausbildungsziel:
Die Ausbildung zum/zur Atemschutzgeräteträger/in ist eine ergänzende Ausbildung zur Feuerwehr-Grundausbildung
Der/die Teilnehmer/in muss lernen, sich gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel, die ihm/ihr an Einsatzstellen drohen, zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage richtig zu verhalten
Anmerkung:
Die erweiterte Ausbildung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen wird auch auf kreisebene für Mitglieder des Gefahrstoffzuges angeboten
Dauer des Lehrgangs:
mindestens 20 Stunden
Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt
Lehrgangsabschluss:
theoretische und praktische Prüfung
Praktische Prüfung ist die Atemschutzübungsstrecke.
Bei Übungsabbruch eines Teilnehmers ist die praktische Prüfung als „nicht Bestanden“ zu betrachten
Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Wehrleiter und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt
Ausbildungsinhalte:
- Bedeutung des Atemschutz
- Anforderung an Atemschutz und Verantwortlichkeit
- Atemschutzgeräte und deren Einsatz
- Übungen mit dem Atemschutzgerät
Ausbilderheft:
Ausbilderheft, lfks-agt-ausbilderheft
Anhang zum Ausbilderheft, lfks-anlage-ausbilderheft-agt