Voraussetzung:
Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/-frau. (Grundausbildungslehrgang, 2-jähriger Ausbildungs- und Übungsdienst in der örtlichen Feuerwehreinheit)
Ausbildungsziel:
Der/die Teilnehmer/in muss lernen, das Löschfahrzeug bzw.die Tragkraftspritze sowie kraftbetriebene und besondere Geräte der feuerwehrtechnischen Beladung zu bedienen, überprüfen und zu pflegen
Anmerkung:
Die Ausbildung für Drehleitermaschinisten ist bei den jeweiligen Herstellern durchzuführen. Die Ausbildung für Motorkettensägen ist z.B. bei einem Forstwirt durchzuführen. Für die Bedienung weiterer Geräte z.B. Rüstwagen und Gerätewagen. Gefahrstoffe sind angebotenen Lehrgänge an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutz Schule zu belegen
Dauer des Lehrgangs:
mindestens 35 Stunden
Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt
Lehrgangsabschluss:
Lernzielerfolgskontrolle
Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Wehrleiter und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt
Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben des Maschinisten
- Rechtsgrundlagen
- Löschwasserentnahmestellen
- Löschfahrzeuge
- Motorenkunde
- Kraftbetriebene (anderweitige) Geräte im Löschfahrzeug
- Feuerlöschkreiselpumpen
- Einweisung/ Bedienung von Feuerlöschkreiselpumpen
- Wasserförderung im Gelände
Lehrgangsunterlagen:
Ausbilderheft, ma-ausbilderheft
Anhang zum Ausbilderheft, ma_anlage_zum_ausbilderheft