Seit 1. Januar 2015 ist Michael Matthes neuer ehrenamtlicher Brand-und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) für den Landkreis Alzey-Worms und hat die Nachfolge von Harald Kemptner angetreten.
Michael Matthes ist seit dem 17. Lebensjahr bei der Freiwilligen Feuerwehr. In seiner Heimatgemeinde Monsheim ist er 1983 für den aktiven Dienst verpflichtet worden. 1988 wurde er zum stellv. Wehrführer und ein Jahr später zum Wehrführer der Feuerwehr Monsheim ernannt . Diese Funktion übte er 15 Jahre aus. 2003 trat er die Nachfolge von Peter Leonhard als Wehrleiter der VG Monsheim an, der altersbedingt das verantwortungsvolle Amt abgeben musste.
2010 erfolgt die Ernennung zum stellvertretenden Brand-und Katastrophenschutzinspekteur.
Der BKI hat in erster Linie bei der Erfüllung der dem Landkreis im überörtlichen Brandschutz, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz obliegenden Selbstverwaltungsaufgaben mitzuwirken.
Der BKI ist der fachliche Berater und ggf. das ausführende Organ des Landrates in allen Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes.
Zu dem Aufgabenbereich des BKI zählen insbesondere:
- Beratung des Landrates in allen Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes; unverzügliche Unterrichtung des Landrates über besondere Vorfälle
- Mitwirken bei der Planung und Beschaffung der Ausrüstung und bei der Schaffung von baulichen Anlagen und Errichtungen des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
- Mitwirken bei der Organisation einer wirkungsvollen Erstalarmierung der Feuerwehr
Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und anderen staatlichen Stellen - Koordination des Einsatzes von Einheiten, die im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe vorgehalten werden, sowie ggf. von Einheiten der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Stellen
- Wahrnehmen der Einsatzleitung als Beauftragter des Landrates
- Mitwirken beim Erstellen und Fortschreiben von Alarm- und Einsatzplänen des Landkreises, die mit den Plänen der Gemeinden in Einklang stehen müssen
Koordinieren der Alarm- und Einsatzpläne der Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden - Beratung der Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
- Stellungnahme zu Anträgen auf Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer, zu sonstigen Zuwendungsanträgen und zu Anträgen auf Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen