Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.
Für den reibungslosen Ablauf bitte unseren 1. Vorsitzenden Wilmut Gehm kontaktieren. Er verfügt über den GEMA-Rahmenvertrag und ergänzt die KFV-Mitgliedsnummer der jeweiligen Feuerwehr auf dem Antrag und leitet diesen an die GEMA weiter.
Mit diesem Verfahren wird die Mitgliedschaft der Feuerwehren im Kreis- und Landesfeuerwehrverband bestätigt.
Der genaue Tarif der GEMA findet sich hier (Link zu externer Seite).