Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) informiert zu „Feuerlöscher-Sammelprüfungen mit Feuerwehren“ und bittet um Beachtung!
Kurz gesagt. „Die Feuerlöscher-Sammelprüfungen mit Feuerwehren“ verstoßen damit gegen § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Stellungnahme des bvbf kann hier nachgelesen werden:
bvbf-Info FL-Sammelpruefungen 10 2011 (2)