Chemikalienschutzanzug (CSA)

csa_vautexVoraussetzung:
Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung
Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Atemschutztauglich nach Grundsatz G 26/3
Mindestalter 18 Jahre
Kein Bartträger
Bei Brillenträgern – Beschaffung einer Maskenbrille, für die in der Feuerwehreinheit übliche Atemschutzmaske
Mitglied des Gefahrstoffzuges

Ausbildungsziel:
Arbeiten unter den erschwerten Bedingungen des CSA

Anmerkung:
Die erweiterte Ausbildung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen wird für Mitglieder des Gefahrstoffzuges angeboten

Dauer des Lehrgangs:
mindestens 16 Stunden

Durchführung:
Der Lehrgang wird von Kreisausbildern auf Kreisebene durchgeführt

Lehrgangsabschluss:
praktische Prüfung
Praktische Prüfung ist die Atemschutzübungsstrecke.
Bei Übungsabbruch eines Teilnehmers ist die praktische Prüfung als „nicht Bestanden“ zu betrachten

Ausbildungsnachweis:
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges wird durch den Leiter des Gefahrstoffzugs und den Kreisfeuerwehrinspekteur oder deren Beauftragte festgestellt

Ausbildungsinhalte:

  1. Chemikalienschutzanzüge (CSA)
  2. Belastung, Gefährdung und Einsatzgrenzen des CSA-Trägers
  3. Dekontamination von CSA
  4. Einsatzgrundsätze
  5. Einsatzgrundsätze des CSA-Trägers
  6. Atemschutzüberwachung beim CSA-Einsatz
  7. Verhalten des CSA-Trägers in Notsituationen
  8. Praktische Anwendung in Stationen
  9. Übungen zur Gewöhnung/Orientierung und Verständigung
  10. Aufbau einer Not-Dekon-Stelle
  11. Übung unter Einsatzbedingung inkl. einer Not-Dekon-Stelle

Ausbilder- und Teilnehmerheft:
Ausbilderheft Stand 10/2004, csa_agt_ausbilderheft_0410
Teilnehmerheft Stand 10/2004, csa_agt_teilnehmerheft_0410