Landeseinheitliches Funkrufnamenverzeichnis tritt am 1. Mai 2017 in Kraft

Durch die technischen und taktischen Veränderungen / Möglichkeiten der Gefahrenabwehr im Bereich Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz – hier speziell durch das zu definierende Wechselwirken von Einsatzmitteln und Befehlsstellen sowie der zukünftigen landesweiten Vernetzung der Integrierten Leitstellen – müssen die Rahmenbedingungen eindeutig, überregional und möglichst umfassend novelliert werden.

Das landeseinheitliche Funkrufnamenverzeichnis tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Hier das Landeseinheitliches Funkrufnamenverzeichnis:
FMORG_Funkrufnamenverzeichnis_022017

Quelle: Eric Schaefer (Leiter Ministerialrat), Abteilung 5, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz